Das Betriebliche
Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Ange-bot für alle Beschäftigten mit dem
Ziel, die Gesundheit zu erhalten und zu fördern. Welche Ziele verfolgt das BEM?Das BEM ist ein unterstützendes
Verfahren und umfasst alle Maßnahmen, Lösungsansätze und Leistungen, die im
Einzelfall zur Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit nach längerer
Arbeitsunfähigkeit erforderlich sind. Dabei sollen folgende Ziele erreicht
werden: • Überwindung der
Arbeitsunfähigkeit • Vorbeugung erneuter
Arbeitsunfähigkeit • Erhalt des ArbeitsplatzesWann kann ich das BEM in Anspruch nehmen?Ein BEM steht Ihnen zu, wenn
Sie mehr als sechs Wochen am Stück oder wiederholt - in Summe 30 Fehltage oder
42 Kalendertage - innerhalb der letzten zwölf Monate arbeitsunfähig waren. Ihr Arbeitgeber ist nach §167 Abs. 2 SGB
IX dazu ver-pflichtet, ein BEM anzubieten. Für Sie ist die Teilnahme
jedoch freiwillig.
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, eine bereits erteilte Einwilligung zu
widerrufen. Das BEM-Verfahren1. Erstkontakt und TeilnehmerkreisBei der ersten Kontaktaufnahme
werden in Absprache mit Ihnen die Gesprächsteilnehmenden festgelegt.
Beispielhafte Teilnehmende können sein:·
Eine Vertrauensperson Ihrer Wahl ·
der Betriebsarzt·
das Integrationsamt, ggf. der Rehabilitationsträger·
die FührungskraftDie Einbindung dieser Personen
oder Stellen erfolgt nur im Rahmen des Erforderlichen und nur soweit Sie
hierfür zuvor die Einwilligung erteilt haben. Die BEM-Koordination erfolgt bei
uns im Unternehmen durch die SGB Akademie als externer und neutraler Partner.2. Analyse der AusgangssituationIn einem vertrauensvollen
Erstgespräch werden die Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit gemeinsam mit Ihnen
ermittelt, um einen Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen festzustellen oder
auszuschließen (Situationsanalyse).3. Entwicklung und
Durchführung von
MaßnahmenGemeinsam werden mit Ihnen
mögliche Maßnahmen und Lösungsansätze entwickelt wie zum Beispiel:·
eine stufenweise Wiedereingliederung ·
eine Anpassung des Arbeitsplatzes ·
technische Arbeitshilfen oder·
eine Reduzierung der Arbeitszeit Wichtig hierbei: Es gibt keine
vorgeschriebenen Lösungen. Das BEM ist ein ergebnisoffenes Verfahren und jede Erkrankungssituation
erfordert eine individuelle Betrachtung. Ihr Arbeitgeber wird
versuchen, die gemeinsam beschlossenen Maßnahmen umzusetzen, sofern diese
wirtschaftlich realisierbar sind und sich eine krankheits-bedingte Kündigung
dadurch vermeiden lässt.4. Abschluss des BEM
Das BEM endet, wenn die zuvor
vereinbarten Maß-nahmen und Ziele erreicht wurden. Wird festgestellt, dass eine
Maßnahme nicht die Richtige für Sie war, kann das BEM-Verfahren wieder
aufgenommen wer-den. Dann wird erneut geprüft, ob eine andere Lösung gefunden
werden kann, um Sie bei Ihrer Wiedereingliederung zu unterstützen.DatenschutzIm Rahmen des BEM-Verfahrens
kann die Erhebung bzw. die Verwendung sensibler Daten erforderlich sein. Alle
am BEM-Beteiligten unterliegen der Schweige-pflicht. In die Personalakte darf
nur aufgenommen wer-den, dass Ihnen zu einem bestimmten Zeitpunkt die
Durchführung eines BEM angeboten wurde und, ob Sie eingewilligt oder abgelehnt
haben. Auch der Abschluss des BEM-Verfahrens wird in der Personalakte festge-halten.Fazit
Alle Beteiligten sind
gleichberechtigte Partner bei der Suche nach geeigneten Lösungen. Deshalb
betrachten Sie das BEM als Chance, die Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber
nutzen können und aus der Sie beide Vorteile ziehen: Sie fördern Ihre
Gesundheit und Ihr Arbeitsplatz bleibt Ihnen erhalten, der Arbeitgeber profitiert
von Ihren wertvollen Fähigkeiten und Erfahrungen.