Der Sport- und Grillplatz Schoren ist ein idyllisch
gelegener, Freizeitort. Er gehört der Gemeinde Steißlingen. Die Benutzung ist
nur gestattet nach vorheriger Reservierung beim Ortsvorsteher von Wiechs und
Entrichtung einer Gebühr.Sportplatz: Der Sportplatz beinhalten eine ca. 25x40m
große Rasenfläche mit zwei Toren. Man kann hier Fußball spielen oder sonstige
Spiele auf der Fläche durchführen, ideal zum Zeitvertreib für Kinder und jung
gebliebene. Schutzhütte: Zum Sport- und Grillplatz Schoren gehört
auch eine ca. 10x8m große Schutzhütte.
Die Schutzhütte ist nur eine Überdachung. Sie ist an allen 4 Seiten offen. Der
Boden unter der Schutzhütte ist gepflastert. Es ist eine Sitzgarnitur,
ausreichend für ca. 8 Personen, sowie ein Stehtisch fest aufgestellt. Weitere
Ausstattung muss selbst mitgebracht werden. Es gibt auf dem Platz weder
fließend Wasser, noch Strom.Grillen: Es ist eine feste Grillstelle mit Rost vorhanden. Das für
Grillfeuer notwendige Holz ist mitzubringen und darf nicht vom Gelände des
Schorensportplatzes besorgt werden. Es ist dafür zu sorgen, dass die
Feuerstelle vor Verlassen der Örtlichkeit absolut gelöscht ist
(Waldbrandgefahr). Dafür ist entsprechend Wasser mitzubringen. In den letzten
Jahren hat das Landratsamt Konstanz bei erhöhter Waldbrandgefahr vermehrt ein
Feuer und Grillverbot in Waldnähe verhängt. Dies gilt auch für den Sport- und Grillplatz Schoren. Bitte
informieren Sie sich im Vorfeld: Sofern
diese Verfügung gilt, stehet es Ihnen frei, einen Gasgrill mitzubringen und auf
diesem zu grillen.Toiletten: In der Regel von Anfang Mai bis Ende September ist auf dem
Platz eine Mobiltoilette (Dixi) aufgestellt. Falls etwaig auftretende
Verschmutzungen durch die Benutzung auftreten sollten, sind diese vom
Veranstalter zu bereinigen.Parken: Benutzer haben dafür Sorge zu tragen, dass mit möglichst
wenigen Fahrzeugen angereist wird. Die Parkmöglichkeiten sind ausschließlich
auf dem Grundstück des Schorensportplatzes im nördlich liegenden Teil entlang
der alten Kiesgrube. Die Zufahrt zum Schorensportplatz darf mit max. 15
Fahrzeugen erfolgen. Für die Zufahrt (Parken, aber auch Auf- und Abbau wird ein
Schlüssel benötigt, um die angebrachte Schranke zu öffnen. Diesen erhalten Sie
beim Ortsvorsteher. Bitte melden Sie sich ca. 1 Woche vor Benutzung.Lärm: Bei der Benutzung des Schorensportplatzes muss auf die
angrenzende Wohnbebauung Rücksicht genommen werden und es darf zu keiner
Ruhestörung kommen.Sofern Musik gespielt wird, darf die Lautstärke nicht zur
Belästigung der Anwohner führen.Ab spätestens 23:30 Uhr ist jegliche Musik auszuschalten. Es
dürfen dann auch keine Instrumente mehr gespielt werden und nicht mehr gesungen
werden. Die Gesprächslautstärke ist zu reduzieren.Auf die gesetzlichen Bestimmungen ist zu achten.Müll: Es stehen zwei Mülltonnen zur Verfügung. Sollten diese voll
sein (Leerung in der Regel Freitags) oder mehr Müll anfallen, ist dieser
mitzunehmen und selbst zu entsorgen.Campen / Übernachten: Nur in Einzelfällen gestattet. Dies erfordert die Absprache
mit dem Ortsvorsteher und den Anwohnern und muss von diesen genehmigt werden.Weitere Hinweise: Das Besteigen der Überdachung ist verboten. Der Veranstalter
hat im Besonderen darauf zu achten, dass keine Personen auf angrenzenden
privaten Flächen spielen oder diese beschädigen. Bei Zuwiderhandlungen kann
eine Anzeige auf Sachbeschädigung erfolgen. Der Schorensportplatz
einschließlich der dazugehörenden Anlagen ist ordnungsgemäß zu benutzen. Der
gesamte Platz und der nähere Umkreis des Geländes ist nach der Benutzung zu
reinigen und sauber zu verlassen. Die Benutzung des Schorensportplatzes der Gemeinde
Steißlingen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Gemeinde haftet weder den Benutzern
noch den Veranstaltern und Dritten gegenüber für Sach- und Personenschäden, die
im Zusammenhang mit der Benutzung des Schorensportplatzes und ihrer
Einrichtungen entstehen. Hiervon ausgenommen bleibt die Haftung wegen Vorsatzes
und nach den Bestimmungen § 836 BGB. Dagegen haftet der jeweilige Veranstalter
oder Benutzer für alle Schäden, die der Gemeinde an den bereitgestellten
Anlagen, Einrichtungen und Zubehör entstehen, es sei denn, die festgestellten
Schäden wären auf die normale Abnutzung zurückzuführen.Erlaubnis zur Benutzung: Der
Grill- und Sportplatz ist für die öffentliche Nutzung bestimmt. Die
Erlaubnis des Ortsvorstehers hierfür ist zwingend erforderlich. Die Buchung des Termins soll
anhand folgendes Buchungstools erfolgen: https://schorensportplatz.simplybook.it/v2/Sofern dieses System nicht genutzt
werden kann oder möchte, ist der Ortsvorsteher zu kontaktieren.Der Grill- und Sportplatz steht
dem Nutzer von 10:30 Uhr des gebuchten Tages bis 10 Uhr des Folgetages zur
Verfügung.Die Vergabe des Grill- und
Sportplatz erfolgt an denselben Nutzer nicht an mehreren Tagen in Folge. Davon
kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.Gebühren: Für die Nutzung des Grill- und Sportplatz für einen Tag,
wird folgende Gebühr erhoben:Einheimische (Wiechs und Steißlingen): 25 EUR Auswertige: 30
EURSelten aber vereinzelt kommt es zur Nutzung des Platzes
außerhalb der Saison (Mai bis September). Wenn zu diesen Zeitpunkten keine
Toilette vorhanden ist, kann die Gebühr um 10 EUR reduziert werden.Bei jeder Nutzung des Grill- und Sportplatz muss von jedem
Nutzer eine Kaution von 50 EUR hinterlegt werden. Wird eine oder mehrere Regeln
der Nutzungsordnung missachtet, wird die Kaution nach der Nutzung einbehalten.
Eine begründete Entscheidung darüber kann nur der Ortsvorsteher treffen.